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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz mit rund 1.400 Beschäftigten in Bonn. Als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz bieten wir an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) zum Studienbeginn 1. Oktober 2024 einen

Studienplatz für den

Diplomstudiengang Verwaltungsinformatik

mit anschließendem Einsatzbereich in Abteilung V (Informationstechnik) des BfJ.

Die Abteilung V ist zuständig für vielfältige Aufgaben im IT-Bereich wie z.B. Grundsatzfragen, IT-Planung, IT-Qualitäts- und Anforderungsmanagement sowie die Softwareentwicklung und den IT-Service.


Aufgaben
  • dreijähriges duales Studium (24 Monate Theorie, 12 Monate Praxis im BfJ)
  • Studieninhalte Informationstechnik (50 %), Verwaltungsmanagement (30 %) und Allgemeine Verwaltungslehre (20 %)
  • nähere Informationen zum Studiengang (Studienverlauf und organisatorische Rahmenbedingungen) entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der HS Bund unter www.hsbund.de

Profil
  • (Fach)Hochschulreife mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss bzw. das voraussichtliche Erreichen von einem der vorgenannten Abschlüsse bis 01.09.2024
  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder Staatsangehörigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 Bundesbeamtengesetz
  • Gewähr, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes einzutreten
  • keine Vorstrafen, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • gesundheitliche Eignung (Überprüfung durch den betriebsärztlichen Dienst)
  • Grundkenntnisse im Umgang mit moderner Informationstechnik und Interesse an ihrer Steuerung
  • mathematisches Denkvermögen und ausgesprochene Fähigkeit zur logischen und kreativen Problemlösung
  • strukturierter Arbeitsstil sowie effektives Selbstmanagement
  • Englischkenntnisse
  • hohe Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit
  • Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Kommunikations- und Überzeugungsstärke

Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Auswahlentscheidung einbezogen werden, müssen sich zunächst einem schriftlichen Auswahlverfahren unterziehen. Die Entscheidung über die Einladung zum mündlichen Auswahlverfahren erfolgt in Abhängigkeit vom Ergebnis des schriftlichen Teils.


Wir bieten
  • Einstellung als Beamtin oder Beamter auf Widerruf (Regierungsinspektoranwärterin bzw. Regierungsinspektoranwärter)
  • monatliche Bezüge in Höhe von ca. 1.744,22 Euro
  • nach erfolgreichem Studienabschluss Ernennung zur Regierungsoberinspektorin oder zum Regierungsoberinspektor auf Probe unter Verleihung des akademischen Grades Diplom-Verwaltungsinformatikerin (FH) bzw. Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH) und Verwendung in der Funktionsebene des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes; Besoldung der Besoldungsgruppe A 10 Bundesbesoldungsordnung A
  • spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit gesellschaftlichem Mehrwert und Erwerb der erforderlichen Kompetenzen, um den steigenden IT-Anforderungen der Bundesverwaltung angemessen zu begegnen
  • teamorientiertes Lernumfeld und flexible Arbeitszeiten